RHÖNWEGEWebseite in der Testphase
TermineOrte, die bleibenRhön-Wissen & PlanungGastronomie in der RhönTeamGalerie

RhönWege

Verantwortungsvoll unterwegs

Leitbild, Ethik, Verhaltensregeln und verbindliche Anforderungen an Übungsleitungen und Vertretungen.

Stand: 19. September 2026

Wofür wir stehen

Leitbild

RhönWege wurde von Studierenden und ehemaligen Studierenden gegründet, um Wanderfreundinnen und Wanderfreunden Angebote in der Rhön, ihrer Umgebung und perspektivisch auch in weiteren Regionen zu ermöglichen.

Die Wanderungen bewegen sich überwiegend auf mittlerem bis fortgeschrittenem Niveau. Ergänzend werden gelegentlich leichte Touren für Einsteigerinnen und Einsteiger angeboten. Schwierigkeitsgrad, Strecke und Anforderungen werden bei jedem Termin gesondert beschrieben.

RhönWege verbindet Bewegung, Naturerlebnis und gemeinschaftliches Unterwegssein. Wir planen unsere Wanderungen persönlich, achten auf ein rücksichtsvolles Miteinander und nehmen uns Zeit für besondere Orte.

Unsere Grundsätze

  • Gemeinschaft: Wir begegnen einander offen, freundlich und auf Augenhöhe.
  • Sicherheit: Eine realistische Tourenplanung, klare Kommunikation und verantwortliches Handeln haben Vorrang vor persönlichen Zielen.
  • Respekt: Würde, persönliche Grenzen und unterschiedliche Voraussetzungen werden geachtet.
  • Teilhabe: Niemand wird aufgrund von Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht, sexueller Identität oder Behinderung benachteiligt.
  • Naturverantwortung: Wir schützen Landschaft, Tiere und Pflanzen und beachten Schutzgebiete, Wegesperrungen und örtliche Regeln.
  • Lernbereitschaft: Rückmeldungen, Fortbildung und die ehrliche Aufarbeitung von Fehlern helfen uns, besser zu werden.

Unser Wertekompass

Ethik-Code

Würde & Respekt

Belästigung, Mobbing, Einschüchterung, Diskriminierung sowie körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt werden nicht toleriert.

Integrität

Entscheidungen werden sachlich und unabhängig getroffen. Persönliche Interessen und mögliche Interessenkonflikte werden offengelegt.

Transparenz

Verantwortlichkeiten, wesentliche Entscheidungen und die Verwendung freiwilliger Unterstützungen werden nachvollziehbar behandelt.

Vertraulichkeit

Persönliche Informationen, Meldungen und Nachweise werden nur zweckgebunden, datensparsam und für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet.

Mitwirkung

Teilnehmende und Teammitglieder dürfen Fragen stellen, Rückmeldungen geben und Bedenken äußern, ohne deshalb benachteiligt zu werden.

Null-Toleranz

Bei Gewalt, sexualisiertem Verhalten, Kindeswohlgefährdung, vorsätzlicher Diskriminierung oder einer akuten Gefährdung wird unverzüglich gehandelt.

Regeln für alle

Verhaltensrichtlinien

  • Anweisungen der Übungsleitung, die der Sicherheit, dem Gruppenablauf oder dem Naturschutz dienen, sind zu beachten.
  • Wir sprechen respektvoll miteinander und achten geäußerte persönliche Grenzen. Unerwünschte Berührungen, anzügliche Äußerungen und aggressives Verhalten sind nicht zulässig.
  • Niemand wird zurückgelassen. Wer die Wanderung vorzeitig beendet, informiert die Übungsleitung.
  • Alkohol, Cannabis oder andere berauschende Mittel dürfen die sichere Teilnahme nicht beeinträchtigen. Erkennbar nicht sichere Personen können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  • Fotos und Videos anderer Personen werden nur mit deren Einverständnis veröffentlicht. Kontaktdaten und Teilnehmerlisten werden nicht an Unbefugte weitergegeben.
  • Abfälle werden mitgenommen; Tiere, Pflanzen, Wege und Einrichtungen werden geschützt. Feuer und Rauchen richten sich nach den örtlichen Regeln und der aktuellen Gefahrenlage.
  • Geschenke, Einladungen oder Vorteile dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen. Interessenkonflikte werden offen benannt.

Fair und konsequent handeln

Umgang mit Regelverstößen

Hinweise auf Regelverstöße werden ernst genommen, möglichst vertraulich behandelt und aus Sicht der Beteiligten geprüft. Maßnahmen richten sich nach Art, Schwere, Wiederholung und Auswirkung des Verhaltens.

  1. Hinweis oder klärendes Gespräch: Bei einem leichten oder erstmaligen Verstoß wird die betreffende Person auf die Regel und das erwartete Verhalten hingewiesen.
  2. Verwarnung: Bei wiederholtem oder erheblichem Fehlverhalten kann eine eindeutige mündliche oder schriftliche Verwarnung mit der möglichen Folge eines Ausschlusses ausgesprochen werden.
  3. Ausschluss: Wird das Verhalten nicht geändert oder ist eine weitere Teilnahme für die Gruppe nicht zumutbar, kann die Person von der laufenden Wanderung und/oder von zukünftigen RhönWege-Angeboten ausgeschlossen werden.

Bei Gewalt, Bedrohung, sexualisiertem Verhalten, schwerer Diskriminierung, Kindeswohlgefährdung, erheblicher Störung oder akuter Gefahr ist ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Verwarnung möglich. Bei Gefahr werden Polizei, Rettungsdienst oder andere zuständige Stellen verständigt.

Mögliche Formulierung: „Wir haben dich bereits auf die vereinbarten Verhaltensregeln hingewiesen. Da das beanstandete Verhalten dennoch fortgesetzt wurde, haben wir als verantwortliche Übungsleitung aus Sicherheitsgründen entschieden, deine Teilnahme an dieser Wanderung zu beenden. Diese Entscheidung dient dem Schutz aller Beteiligten und ist an dieser Stelle verbindlich. Sobald die akute Situation beendet ist, erhältst du Gelegenheit, deine Sicht des Vorfalls in Ruhe mitzuteilen. Bis zur Klärung ist eine Teilnahme an weiteren RhönWege-Angeboten nicht möglich. Wir klären jetzt mit dir, wie du von einem sicheren Ort aus zurückkehren kannst. Die Organisation und die Kosten deiner Rückfahrt trägst du grundsätzlich selbst, soweit keine abweichende gesetzliche Verpflichtung besteht.“

Auch bei einem Ausschluss bleibt die Sicherheit der betroffenen Person zu beachten. Niemand wird an einem erkennbar unsicheren Ort, bei akuter gesundheitlicher Beeinträchtigung oder ohne erreichbare Hilfe zurückgelassen. Je nach Situation wird zunächst ein sicherer Übergabepunkt erreicht, eine Abholung organisiert oder Unterstützung durch Rettungsdienst beziehungsweise Polizei angefordert.

Ein Ausschluss bezieht sich auf die von RhönWege organisierte Gruppe und deren Angebote. Über einen längerfristigen Ausschluss entscheidet die Projektleitung nach Anhörung der betroffenen Person; Grund, Datum und Entscheidung werden knapp dokumentiert. Bewusst falsche Anschuldigungen werden ebenfalls geprüft.

Verbindliche interne Standards

Anforderungen an Übungsleitungen und Vertretungen

Zur Sicherung eines verlässlichen und qualitativ hochwertigen Angebots für alle Teilnehmenden dürfen Übungsleitungen und Vertretungen nur dann eigenverantwortlich eingesetzt werden, wenn die nachfolgenden Anforderungen erfüllt und alle erforderlichen Nachweise aktuell sind.

Erste HilfeTeilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs mindestens alle zwei Jahre.
Sicherheit im HochschulsportTeilnahme an der Veranstaltung der Hochschule Fulda mindestens alle vier bis fünf Jahre. Nachzuweisen sind mindestens 80 Prozent Präsenz; verlangt der Veranstalter 90 Prozent oder mehr, gilt dessen Vorgabe. Die Anmeldung erfolgt über den Hochschulsport der Hochschule Fulda.
Zusätzliche QualifikationenEine gültige Breitensport-Lizenz, die Qualifikation als zertifizierte*r DWV-Wanderführer*in oder vergleichbare Qualifikationen sind vorteilhaft. Weitere Anforderungen befinden sich derzeit in Ausarbeitung.
Private HaftpflichtversicherungJährlicher Nachweis einer gültigen Versicherung mit mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme; empfohlen werden 50 Millionen Euro. Vor Einsatz ist zu klären, ob die konkrete Tätigkeit als Übungs- oder Wanderleitung vom Vertrag erfasst ist.
RechtsschutzversicherungJährlicher Nachweis einer gültigen Rechtsschutzversicherung. Auch hier ist zu prüfen, ob Streitigkeiten aus der Tätigkeit für das Projekt vom Versicherungsschutz erfasst sind.
KostenBis zu einer abweichenden schriftlichen Regelung tragen Übungsleitungen und Vertretungen die Kosten für Kurse und Versicherungen selbst.

Nachweis und Datenschutz

Nachweise sind vor dem ersten Einsatz und anschließend vor Ablauf zu prüfen. Soweit möglich, werden nur Art des Nachweises, Gültigkeitszeitraum, Deckungssumme und Prüfdatum dokumentiert. Versicherungsnummern, Beiträge und weitere nicht erforderliche Vertragsdaten sollen geschwärzt werden. Zugriff erhalten nur hierfür zuständige Personen; nach Ende der Aufgabe und Ablauf gesetzlicher oder sachlich erforderlicher Fristen werden die Unterlagen gelöscht.

Fehlt ein erforderlicher oder aktueller Nachweis, erfolgt bis zur Klärung kein Einsatz als allein verantwortliche Übungsleitung oder Vertretung.

Hinweise bei der Anmeldung

Teilnahme und Eigenverantwortung

Die Wanderungen sind privat organisierte und unentgeltliche Gemeinschaftsveranstaltungen. Sie stellen keine professionelle Wanderführung oder individuelle Betreuung dar.

Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Jede teilnehmende Person prüft selbst, ob Gesundheit, Kondition, Erfahrung und Ausrüstung für die veröffentlichte Strecke und die Wetterbedingungen geeignet sind. Den Hinweisen zur Sicherheit und zum Schutz der Natur ist Folge zu leisten.

Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht ausgeschlossen.

Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder entsprechend bevollmächtigten volljährigen Person teilnehmen. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei dieser Begleitperson.

Freiwillige Unterstützung

Die Teilnahme an ausdrücklich kostenlos angebotenen Wanderungen ist nicht von einer Zahlung abhängig. Wer das Projekt freiwillig unterstützen möchte, kann sich an laufenden Kosten der Webseite, Informationsmaterialien und Organisation beteiligen.

Es gibt keinen Mindestbetrag und keine Gegenleistung. Als private Initiative stellt RhönWege keine steuerlich absetzbaren Spendenbescheinigungen aus.

Informationen der Hochschule Fulda

Hochschulsport der Hochschule Fulda

Eine mögliche Kooperation mit dem Hochschulsport der Hochschule Fulda wird derzeit geprüft, besprochen und abgestimmt.

Grundlagen und weiterführende Hinweise

Die Grundsätze orientieren sich am Leitbild, Ethik-Code und den Good-Governance-Verhaltensrichtlinien des Landessportbunds Hessen und wurden für die derzeitige private Projektphase von RhönWege angepasst.

Hinweis: Diese projektinternen Regelungen ersetzen keine individuelle Rechts-, Datenschutz- oder Versicherungsberatung. Insbesondere Versicherungsumfang, Aufbewahrungsfristen und das Verfahren bei dauerhaften Ausschlüssen sollten vor der Vereinsgründung fachlich geprüft und anschließend in Satzung beziehungsweise Ordnungen verbindlich beschlossen werden.